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Reglement und Ethik

 

Ethik-Kodex

 

Verband für Hypnose & Coaching Schweiz (VHCS) – Version 1.0

 

1. Zweck

 

Dieser Ethik-Kodex dient dem Schutz der Klienten, der Qualitätssicherung und der Wahrung der Integrität im Bereich Hypnose und Coaching. Er ist für alle Mitglieder verbindlich.

 

2. Grundhaltung

 

Mitglieder handeln achtsam, respektvoll und verantwortungsbewusst. Sie fördern Autonomie, Würde und Selbstbestimmung der Klienten und vermeiden jede Form von Ausnutzung oder Manipulation.

 

3. Kompetenz und Grenzen

 

Mitglieder arbeiten nur innerhalb ihrer Ausbildung, Erfahrung und fachlichen Kompetenz.

Bei Themen, die eine medizinische/psychotherapeutische Abklärung erfordern, wird an geeignete Fachstellen verwiesen.

Hypnose und Coaching ersetzen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, ausser das Mitglied ist dafür entsprechend qualifiziert und gesetzlich berechtigt.

 

4. Aufklärung, Einwilligung, Transparenz

 

Vor Beginn werden Ziel, Vorgehen, Rahmenbedingungen, Kosten, Dauer, Datenschutz sowie mögliche Grenzen/Risiken verständlich erklärt.

Hypnose erfolgt nur mit informierter Einwilligung. Klienten können jederzeit abbrechen.

Es werden keine unrealistischen Versprechen (z.B. Garantien) gemacht.

 

5. Klienten Schutz und Verantwortung

 

Mitglieder achten auf Sicherheit, Stabilität und angemessene Prozessführung.

Sie vermeiden Retraumatisierung und arbeiten bei hoher Belastung/Instabilität nur mit geeigneter Qualifikation oder in Zusammenarbeit mit Fachpersonen.

Abhängigkeiten werden vermieden; die Förderung der Selbstwirksamkeit hat Vorrang.

 

6. Beziehung, Machtgefälle, Grenzen

 

Mitglieder nutzen das Machtgefälle niemals zur eigenen Vorteilsnahme.

Sexuelle oder romantische Beziehungen mit aktuellen Klienten sind untersagt.

Mehrfachbeziehungen (z.B. privat/geschäftlich) werden vermieden oder transparent geklärt, wenn sie nicht vermeidbar sind.

Geschenke, Empfehlungen und Kooperationen werden so gehandhabt, dass Interessenkonflikte ausgeschlossen oder offengelegt werden.

 

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

 

Alle Informationen aus der Begleitung unterliegen der Vertraulichkeit.

Daten werden gemäss DSG zweckgebunden, sicher und nur so lange wie nötig aufbewahrt.

Weitergaben erfolgen nur mit Einwilligung oder wenn eine gesetzliche Pflicht besteht.

Fallbesprechungen/Supervision erfolgen anonymisiert, soweit möglich.

 

8. Professionalität und Qualität

 

Mitglieder bilden sich regelmässig fort und reflektieren ihre Arbeit (z.B. Supervision/Intervision).

Sie dokumentieren ihre Arbeit angemessen (mind. Termin-/Rahmendaten; Inhalte nur, soweit nötig).

Werbung und öffentliche Aussagen sind wahrheitsgemäss, respektvoll und überprüfbar.

 

9. Kollegialität und Umgang im Verband

 

Mitglieder begegnen sich respektvoll, handeln fair, verbreiten keine unwahren Behauptungen und unterstützen eine Kultur von Qualität, Lernbereitschaft und Verantwortung.

 

10. Verstösse und Konsequenzen

 

Verstösse gegen diesen Kodex können Massnahmen gemäss Beschwerde- und Disziplinarordnung nach sich ziehen (z.B. Auflagen, Verwarnung, Suspendierung, Ausschluss).

Art. 4 Reglemente

 

Der Verband kann zur Umsetzung des Verbandzwecks Reglemente erlassen.

Der Vorstand erarbeitet und erlässt Reglemente.

Folgende Kern Reglemente bedürfen der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung:
Zertifizierungs- und Rezertifizierungsreglement
Fortbildungs-/CPD-Reglement
Ethik-Kodex
Beschwerde- und Disziplinarordnung

Änderungen der Kern Reglemente sind der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Die übrigen Reglemente (z.B. Gebührenordnung, Label-/Kommunikationsreglement, Registerreglement) kann der Vorstand in eigener Kompetenz in Kraft setzen.

 

Art. 5 Mitgliederkategorien


Der Verband kennt folgende Mitgliederkategorien:
Ordentliche Mitglieder (aktiv praktizierende Personen im Bereich Hypnose und/oder Coaching)
Assoziierte Mitglieder (in Ausbildung / angehende Fachpersonen / Fach Nah Tätige)
Gönner- und Fördermitglieder (natürliche oder juristische Personen ohne Stimmrecht)

d) Ehrenmitglieder

Art. 6 Rechte

Ordentliche Mitglieder haben Stimm- und Wahlrecht.

Assoziierte Mitglieder haben Beratungsrecht, jedoch kein Stimm- und Wahlrecht  

Gönner-/Fördermitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht.

Ehrenmitglieder haben  kein Stimm- und Wahlrecht und sind von Mitgliederbeiträgen befreit.

 

Art. 6.1 Aufnahmegesuch

Das Aufnahmegesuch ist schriftlich (inkl. Nachweisen gemäss Reglement) an den Vorstand zu richten.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Ein Aufnahmeentscheid kann mit Auflagen verbunden werden (z.B. Nachreichen von Nachweisen, Supervision, Fortbildung).

 

Art. 6.2 Einsprache / Rekurs  


Lehnt der Vorstand ein Gesuch ab, kann die gesuchstellende Person innert 30 Tagen schriftlich an die Mitgliederversammlung rekurrieren. Der Entscheid der Mitgliederversammlung ist endgültig.

 

Art. 7 Austritt

  1. Der Austritt ist jederzeit möglich und erfolgt schriftlich an den Vorstand.

  2. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Verbandsjahr bleibt geschuldet; eine Rückerstattung erfolgt nicht.

  3. Mit dem Austritt erlöschen alle Rechte aus der Mitgliedschaft sowie das Recht, Labels/Bezeichnungen des Vereins zu verwenden.

 

Art. 7.1 Ausschluss

  1. Ein Mitglied kann aus dem Verband ausgeschlossen werden bei:
    a) schwerem oder wiederholtem Verstoss gegen Statuten, Ethik-Kodex oder Reglemente,
    b) vereinsschädigendem Verhalten,
    c) Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags trotz Mahnung,
    d) missbräuchlicher Verwendung von Vereinslogo, Label oder Titeln,
    e) groben Verstössen gegen Sorgfaltspflichten im Umgang mit Klient: innen.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

Vor einem Ausschluss ist das Mitglied anzuhören.

Gegen den Ausschlussentscheid kann innert 30 Tagen schriftlich an die Mitgliederversammlung rekurriert werden. Bis zum Entscheid ruht das Stimm- und Wahlrecht. Der Entscheid der Mitgliederversammlung ist endgültig.

Art. 8 Mitgliederbeiträge


Die Mitgliederversammlung setzt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Ermässigungen bewilligen.

Die Mitgliederbeiträge werden wie folgt festgelegt:

 

 Aktive Mitglieder: CHF 360.-  Jahr

Fach Nah oder in Ausbildung Mitglieder:  CHF 270.-  Jahr

Gönner :          CHF  100.- Jahr

Kollektivmitglied / Institution (Firma, Praxis, Institut, Verein)

Kollektiv S    kleine Praxis / 1 Standort /  > 2 Fachpersonen  CHF 450

Kollektiv M  Praxis/Institut / > 4 Fachpersonen                     CHF 720

Kollektiv L    grosses Institut, Firmen / > 6 Fachpersonen /     CHF 1440

Was ist im Kollektivbeitrag typischerweise enthalten?

1 Organisationseintrag (intern/öffentlich, je nach Registermodell)

1 stimmberechtigte Vertretungsperson (wenn ihr das so wollt)

vergünstigte Plätze für Ausbildungen /Seminare  20%  ( M ) oder 1 Gratisplatz  im Jahr bei ( L )  und ( 10% auf Einzelsitzungen M/L)

kein automatisches „Certified“ (Zertifizierung bleibt personenbezogen)


Vereinsjahr ist das Kalenderjahr (01.01.–31.12.)

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