

Mitglied werden
Art. 9 Aufnahmereglement Verband für Hypnose & Coaching Schweiz
Art. 9.1. Zweck und Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt Aufnahme, Einstufung, Auflagen, Umstufung sowie die erforderlichen Nachweise für Mitglieder.
Es gilt für alle Mitgliederkategorien gemäss Statuten.
Art. 9.2. Grundprinzipien der Aufnahme
Der Verband nimmt nur Personen auf, die sich zur Einhaltung von Ethik-Kodex, Datenschutz und den Reglementen verpflichten. Mitglieder arbeiten innerhalb ihrer Kompetenzen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Der Verband kann Auflagen verfügen, um Qualität und Klienten Schutz sicherzustellen.
9.3. Mitgliederkategorien und Mindestvoraussetzungen
Art. 9.3.1 Ordentliche Mitglieder (aktiv)
Mindestvoraussetzungen:
Nachweis einer Ausbildung in Hypnose und/oder Coaching,
Nachweis einer praktischen Tätigkeit (z.B. eigener Praxis-/Anstellungskontext),
unterzeichnete Ethik- und Datenschutz-Erklärung,
Nachweis einer Berufshaftpflicht (sofern die Tätigkeit dies erfordert,
keine hängigen schweren Verfahren wegen berufsbezogener Verfehlungen.
Art. 9.3.2 Assoziierte Mitglieder (in Ausbildung / Fach nah)
Mindestvoraussetzungen:
Ausbildungsbestätigung oder Nachweis eines laufenden Qualifikationswegs,
Ethik- und Datenschutz-Erklärung,
ggf. Mentoring-/Supervisionsvereinbarung (optional).
Art. 10 Förder-/Gönnermitglieder
Keine fachlichen Mindestvoraussetzungen; keine Tätigkeit im Namen des Verbandes.
Art 10.1 Ehrenmitglieder
Ernennung durch die Mitgliederversammlung.
Art 11. Anerkannte Qualifikationsnachweise
Der Verband anerkennt folgende Nachweise (einzeln oder kombiniert), sofern Inhalt und Umfang plausibel sind:
Diplome/Zertifikate von seriösen Ausbildungsanbietern in Hypnose und/oder Coaching
Nachweis über Ausbildungsstunden (Kontaktstunden) und/oder Curriculum
Nachweis von Supervision / Mentoring (falls vorhanden)
Nachweis von Praxiserfahrung (z.B. Fall-/Stundennachweis, anonymisiert)
Bei klinischen/therapeutischen Tätigkeiten: Nachweise nur im Rahmen der persönlichen gesetzlichen Qualifikation
Hinweis: Der Verband entscheidet nicht über “Heilkunde”-Berechtigungen. Mitglieder sind selbst verantwortlich, ihre Tätigkeit gesetzeskonform auszuüben.
Art 12. Aufnahmeverfahren
Das Gesuch wird über das offizielle Formular eingereicht, inkl. Beilagen gemäss Ziff. 6.
Die Geschäftsstelle/der Vorstand prüft die Unterlagen.
Der Vorstand entscheidet über:
Aufnahme und Kategorie,
ggf. Auflagen,
ggf. Ablehnung.
Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.
Art 13. Beilagen zum Aufnahmegesuch
Für Ordentliche Mitglieder:
Identitäts-/Kontaktdaten
Ausbildungsnachweise (Diplome/Zertifikate)
Kurz-CV (1 Seite genügt)
Tätigkeitsnachweis (Praxis/Anstellung, Schwerpunkt)
Unterzeichnete Ethik- und Datenschutz-Erklärung
Berufshaftpflicht-Nachweis
Nachweis Fortbildungen der letzten 12–24 Monate
Art 13.1 Für Assoziierte Mitglieder:
Ausbildungsbestätigung / Modulübersicht
Kurz-CV
Ethik- und Datenschutz-Erklärung
Art 14. Auflagen, Probezeit und Umstufung
Der Vorstand kann Auflagen verfügen, z.B.:
Nachreichen fehlender Nachweise
absolvieren definierter Fortbildungsstunden
Mentoring/Supervision für einen Zeitraum
Einschränkung der Verbandsbezeichnung/Label Nutzung bis zur Erfüllung
Der Vorstand kann eine Probezeit (z.B. 6–12 Monate) festlegen.
Eine Umstufung (assoziiert → ordentlich) erfolgt auf Gesuch hin nach Erfüllung der Anforderungen.
Art 15. Nutzung von Bezeichnung, Logo, Register
Nur ordentliche Mitglieder dürfen sich als „Mitglied Verband für Hypnose & Coaching Schweiz“ im professionellen Kontext ausweisen.
Die Nutzung von Logo/Label richtet sich nach einem separaten Kommunikations-/Label Reglement.
Der Verband kann ein Mitgliederregister führen (intern/öffentlich). Publikationen erfolgen gemäss Datenschutzregeln und Einwilligung.
Art 16. Ablehnung und Rekurs
Bei Ablehnung kann die gesuchstellende Person innert 30 Tagen schriftlich Rekurs einreichen
Rekurs Instanz ist die Mitgliederversammlung
Der Entscheid ist endgültig.
Art 17. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt mit Beschluss des Vorstands 28. März 2026 in Kraft.